allgemeine geschäftsbedingungen (agb) ...
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller abzuschließenden Verträge, sowie Grundlage aller Lieferungen, Leistungen und Angebote der elogis GmbH, im Folgenden auch elogis genannt. In Individualverträgen enthaltene Vereinbarungen, die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, haben Vorrang vor den Regelungen der AGB. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt. Gesonderte Bestimmungen der AGB für die Teilbereiche Softwareentwicklung, Hardware, Internet und Freeware haben Vorrang vor den Bestimmungen des allgemeinen Teils.
Sobald sie dem Kunden zugegangen sind, gelten diese AGB auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung als wesentlicher Bestandteil aller Verträge, auch wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurde.
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.2 Änderungen
Die elogis GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Dem Kunden steht in jedem Fall das Recht zu, dieser Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Die elogis GmbH verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die elogis GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
1.3 Leistungsübertragung auf Dritte
Die elogis GmbH ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
1.4 Preise
Alle im Internet sowie in Korrespondenz, Angeboten und Verträgen gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet, sofern nichts anderes angegeben ist.
Falls nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise ab Firmensitz Köln-Brück zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Zustell- oder Reisekosten.
1.5 Leistungsfristen
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages zustande.
Liefer- und Leistungstermine bedürfen der Schriftform. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die elogis nicht zu vertreten hat, die aber die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Liefer- oder Leistungszeit entsprechend und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
elogis ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Kommt elogis in Verzug, kann der Kunde eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen setzen und, wenn elogis auch innerhalb der Nachfrist nicht leistet, vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche wegen Verzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.
1.6 Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. elogis behält sich vor, in begründeten Fällen Zahlungen sofort fällig zu stellen bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Die Aufrechnung mit noch nicht von uns schriftlich anerkannten Gegenforderungen ist unzulässig.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
1.7 Haftungsbeschränkung
Die elogis GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die Firma haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Voraussetzung für eine Haftung ist weiterhin, dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
Die elogis GmbH haftet nicht für Ansprüche wegen fehlender oder unzureichender Softwarelizenzen, die Dritte gegenüber dem Kunden der elogis GmbH erheben.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen.
1.8 Vertraulichkeit
Die elogis GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
1.9 Softwarelizenzen
Der Kunde verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge zu tragen, dass er die erforderlichen Lizenzen für von ihm eingesetzte Software besitzt. Eine Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der eingesetzten Softwarelizenzen ist nur dann Aufgabe der elogis GmbH, wenn eine solche Lizenzüberprüfung explizit vereinbarter Bestandteil eines Beratungsauftrages ist. Für aus Verletzung dieser Pflichten resultierende Ansprüche gilt der Haftungsausschluss gemäß 1.7.
1.10 Links
Die elogis GmbH übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung oder Haftung für Inhalte, die sich auf Internetseiten befinden, auf die von den Seiten der elogis GmbH mittels Hyperlink verwiesen wird. Dies gilt auch für Seiten, die die elogis GmbH im Kundenauftrag erstellt.
1.11 Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder in einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt vielmehr eine gültige, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen am nächsten kommt
2. Beratung und Softwareentwicklung
2.1 Spezifikationen
Grundlage der vertraglichen Verpflichtungen von elogis sind die vom Kunden gemachten Angaben zu den gewünschten Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Die elogis GmbH haftet in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
Erkennt elogis, dass die fachlichen Spezifikationen fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig sind, so wird elogis dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Der Auftraggeber muss für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Spezifikation innerhalb angemessener Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter oder fehlender Spezifikation oder wegen deren Anpassung, vergütet der Auftraggeber an elogis gesondert. Etwaige Termine oder Fristen werden bei nicht ganz geringfügigen Verzögerungen oder Mehraufwand durch solche Defizite hinfällig.
2.2 Abnahme
Jede der Leistungsphasen eines Softwareentwicklungsprojekts nimmt der Auftraggeber gesondert ab. Dies gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Milestones oder vergleichbaren Projektabschnitten. Die elogis GmbH ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen.
Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht unverzüglich (d.h. nach einer angemessenen Prüffrist) schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese in einem Protokoll festzuhalten. Offensichtliche Mängel, die nicht in das Protokoll aufgenommen worden sind, können später von dem Auftraggeber gegen die elogis GmbH nicht mehr geltend gemacht werden.
Nach Projektende hat eine Abnahme durch den Auftraggeber zu erfolgen. Diese gilt als stillschweigend erfolgt, wenn der Kunde das Softwareprodukt bestimmungsgemäß in betrieblichen Einsatz bringt.
2.3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert elogis zu, dass übergebene Materialen zur Einarbeitung in das Datenwerk bzw. der Software frei von Schutzrechten Dritter sind. Sollte die elogis GmbH jedoch von Dritten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber elogis sofort von jeglichen Aufwendungen und (Vermögens-) Schäden frei. Dies gilt insbesondere für etwaige notwendige Kosten (auch Honorarvorschüsse) für eine angemessene Rechtsverteidigung.
2.4 Fehler und Mängel
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Auftreten von Fehlern in Softwareprodukten beim heutigen Stand der Technik nicht auszuschließen ist. Die elogis GmbH garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass erstellte Software im Wesentlichen frei von Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend den vereinbarten Spezifikationen bzw. dem Pflichtenheft arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es wird ferner keine Gewährleistung übernommen für die Kompatibilität der erstellten Programme mit Hard- und Software, die nicht in den Spezifikationen des Pflichtenhefts ausdrücklich erwähnt wurde.
Bei Softwareentwicklung und IT-Beratung im Kundenauftrag gilt als ausdrücklich vereinbart, dass es sich nicht um einen Werksvertrag, sondern um einen Dienstvertrag handelt.
2.5 Nachbesserungen
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
Die elogis GmbH behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vorzunehmen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung oder nachträgliche Änderungen an der Systemumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Haftungsbeschränkung bei Softwareentwicklung
Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie eine Haftung für direkt oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der elogis GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
2.7 Änderungen durch den Auftraggeber
Die elogis GmbH muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann elogis mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.8 Urheberrecht
Die elogis GmbH räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt, ab dem die diesbezüglichen Rechnungen vom Auftraggeber vollständig beglichen sind - und soweit nicht schriftlich ein anderes vereinbart worden ist - an ihrer erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung der elogis GmbH.
Mit der Tätigkeit der elogis GmbH verbundene Urheberrechte oder vergleichbare Schutzrechte fallen ausdrücklich der elogis GmbH zu. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Kunde nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Eine Überlassung von Quellcodes und sonstiger Softwarekonstruktionsaufzeichnungen erfolgt ebenfalls nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde. In allen anderen Fällen bleibt sämtlicher Quellcode Eigentum der elogis GmbH.
3. Hardware
3.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma elogis aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der elogis GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der elogis GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
3.2 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat, auch wenn die Anlieferung durch elogis besorgt wird. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf diesen über. Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag, behält sich die elogis GmbH vor, Schadenersatz in Höhe der bereits entstandenen Aufwendungen zu berechnen.
3.3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die elogis GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Vorlieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
3.4 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Mängel müssen unverzüglich mit Fehlerbeschreibung gerügt werden. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, das nicht den Originalspezifikationen entspricht, so entfällt jede Gewährleistung. Bei berechtigten Mängeln hat die elogis GmbH das Recht auf Nachbesserung. Führt auch wiederholte Nachbesserung nicht zum Erfolg, kann der Kunde Wandelung oder Minderung verlangen.
Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und gelten nicht für Verschleißteile.
Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 2.500 Euro beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3.5 Nachbesserungen
Die elogis GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Bauelemente, Peripheriegeräte oder sonstige Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang muss der Kunde vor dem Austausch eine Sicherung der Daten (Anwendungsprogramme, Benutzerdaten, Anpassungen etc.) selbst durchführen oder zumindest der elogis GmbH die Sicherung ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Firma nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
4. Internetdienstleistung
4.1 Verfügbarkeit
Für Verträge, die den Zugriff auf Server der elogis GmbH oder auf Server eines Drittanbieters durch den Kunden oder durch Dritte über das Internet oder per sonstiger Datenfernübertragung zum Gegenstand haben, ist eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server vertraglich nicht geschuldet.
Die elogis GmbH schuldet insoweit nur die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessenen und zumutbaren Bemühungen und Vorkehrungen, eine möglichst lückenlose Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server zu gewährleisten. Außerhalb des Einflussbereichs von elogis liegende Umstände wie die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Übertragungswegen im Internet und in öffentlichen Leitungsnetzen sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.
4.2 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich nach technisch allgemein anerkannten Regeln Sicherheitskopien von Daten anzulegen, die auf den Servern der elogis GmbH oder eines Drittanbieters gespeichert sind.
Ferner hat der Kunde sein Benutzerkennwort oder Passwort geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
4.3 Haftungsbeschränkung bei Internetdienstleistungen
Die elogis GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Internetdiensten der Firma elogis durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch elogis nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4.4 Fristen
Falls nichts abweichendes vereinbart wurde, belaufen sich die Kündigungsfristen für die von der elogis GmbH angebotenen Internetdienstleistungen (Webhosting, Streaming, Mail etc.) auf 30 Tage jeweils zum Monatsende. Im Falle einer groben Vertragsverletzung wird beiden Parteien ein sofortiges Kündigungsrecht eingeräumt.
4.5 Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde nach zweimaliger Mahnung im Zahlungsverzug für einen von der elogis GmbH angebotenen Internetdienst, so hat elogis das Recht, den Service nach erfolgter Benachrichtigung des Kunden einzustellen. Im Falle des Webhostings zieht das die Löschung der Webseiteninhalte, sowie des NIC-Eintrags des Domainnamens mit sich.
Die elogis GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die infolge der Löschung oder Unterbrechung der Internetdienstleistung entstehen.
4.6 Domainregistrierung
Wenn Gegenstand der Internetdienstleistung der elogis GmbH die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der zuständigen Vergabeorganisation nur als Vermittler tätig. Die Vergaberichtlinien der jeweiligen Organisation werden angewendet.
5. Freeware
Für Software und sonstige Daten, die von unserer Internetseite als "Freeware" oder "Public Domain" kostenlos herunter geladen werden können, gelten in Ersetzung bzw. Ergänzung der obigen Bestimmungen die im folgenden genannten Bedingungen.
5.1 Annahme der Lizenzbedingungen
Durch das Herunterladen, Installieren, Kopieren oder anderweitiges Nutzen der Software erklärt sich der Benutzer mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages einverstanden. Wenn der Benutzer mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht einverstanden ist, darf er die Software nicht installieren oder verwenden.
5.2 Umfang der Lizenz
Die als Freeware zur Verfügung gestellte Software darf zum privaten und kommerziellen Gebrauch zeitlich und räumlich unbegrenzt eingesetzt werden. Das Anfertigen von Kopien, sowie deren kostenlose Weitergabe and Dritte sind gestattet. Nicht gestattet ist der kommerzielle Verkauf.
5.3 Veränderung der Software
Die Rückentwicklung (Re-engineering), das Dekompilieren oder Disassemblieren, sowie die Vornahme programmtechnischer Änderungen der Software ist nicht gestattet.
Die Weitergabe der Software an Dritte hat vollständig zu erfolgen. dies umfasst die vollständige Benutzerdokumentation, Readme-Dateien, Urheberrechts- und Warenzeichenhinweise sowie andere Hinweise, die dem Schutz geistigen Eigentums dienen.
5.4 Beschränkung der Gewährleistung für Freeware
Die elogis GmbH lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen für Freewareprodukte ab. Die Software und jede zugehörige Dokumentation wird "wie sie ist" zur Verfügung gestellt, ohne Garantien jeder Art, weder ausdrücklich noch implizit, unbeschränkt eingeschlossen implizite Gewährleistung oder Gebrauchstauglichkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Nichtverletzung der Rechte.
Das ganze Risiko, das aus der Benutzung oder der Leistung der Software heraus entsteht, wird vom Benutzer getragen.
5.5 Beschränkung der Haftung für Freeware
Die elogis GmbH haftet in keinem Fall für jede Art von vorsätzlichen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden (Profitverlust, Geschäftsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder beliebige andere Vermögensschäden unbeschränkt eingeschlossen), die durch die Nutzung der kostenlosen Software (Freeware), die Unfähigkeit, die Software zu nutzen, oder durch nicht gewährleisteten Support entstehen, auch wenn elogis von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde.
5.6 Kündigung des Vertrages
Ohne Auswirkungen auf alle anderen möglichen Rechte, kann elogis diesen Lizenzvertrag für Freeware kündigen, wenn die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzen werden. In diesem Fall muss der Benutzer alle Exemplare der Software löschen.
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